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   OLG Rostock, 25.05.2000 - 10 UF 126/00   

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https://dejure.org/2000,7476
OLG Rostock, 25.05.2000 - 10 UF 126/00 (https://dejure.org/2000,7476)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.05.2000 - 10 UF 126/00 (https://dejure.org/2000,7476)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 10 UF 126/00 (https://dejure.org/2000,7476)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Durchführung des Ehescheidungsverfahrens; Voraussetzungen für die Rückführung eines Kindes

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Lebt ein Kind nach dem Willen seiner Eltern abwechselnd bei dem einen Elternteil im Staate A und dem anderen Elternteil im Staate B, so verbleibt sein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne von Art. 3 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte ...

  • uni-rostock.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zum "gewöhnlichen Aufenthalt" nach dem HKiEntÜ

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 642
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02

    Internationale Kindesentführung: Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes

    Es mag sein, dass der Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes neben seinem faktischen Schwerpunkt auch eine Willenkomponente enthält (vgl. hierzu OLG Rostock, FamRZ 2001, S. 642).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 2 UF 43/08

    Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes durch einen unter den Eltern

    Ein Aufenthalt wird aber dann schon früher zum gewöhnlichen Aufenthalt, wenn er von vornherein auf Dauer angelegt ist (BGH NJW 1981, 520 ; Senat, aaO., m.w.N.; OLG Rostock FamRZ 2001, 642 ; Baetge, Zum gewöhnlichen Aufenthalt bei Kindesentführungen, IPRax 2001, 573, 576).
  • OLG Nürnberg, 17.07.2007 - 7 UF 681/07

    Anwendbarkeit des HKÜ bei Vereinbarung eines vorübergehenden Aufenthaltes des

    Teilweise wird die Möglichkeit eines gleichzeitigen gewöhnlichen Aufenthaltes in mehreren Ländern abgelehnt und bei alternativen Aufenthaltes des Kindes bei beiden Elternteilen angenommen, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes jeweils wechselt (so OLG Stuttgart, FamRZ 2003, 959) oder dass es in einem solchen Fall bei dem vor der Vereinbarung und Praktizierung des Wechsels bestehenden gewöhnlichen Aufenthalt bleibt (so etwa OLG Rostock, FamRZ 2001, 642).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2017 - 1 UF 64/17

    Voraussetzungen für Rückgabeanordnung nach Art. 12 Abs. 1 HKÜhier:

    Im Sinne einer Faustregel wird im Allgemeinen vom Erwerb eines gewöhnlichen Aufenthalts ausgegangen, wenn der Aufenthalt länger als sechs Monate angedauert hat (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2001, 642 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 2 UF 95/04

    Rückführungsverlangen nach internationaler Kindesentführung: Gewöhnlicher

    Weitere Entscheidungen haben diesen Grundsatz bestätigt (zuletzt OLG Rostock, FamRZ 2001, 642; OLG Celle, FamRZ 1993, S.96; Palandt/Heldrich, Anh zu EGBGB 24, Rz. 11 m.w.N.).

    Denn wenn die Eltern sich tatsächlich geeinigt haben sollten, so konnte sich die Mutter nicht einseitig von der zwischen den beiden sorgeberechtigten Eltern getroffenen Vereinbarung lossagen (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2001, S. 642, 643; OLG Hamburg, FamRZ 1996, S. 685; OLG Stuttgart, FamRZ 1996, S. 688; OLG Frankfurt, FamRZ 1997, S. 1100).

  • OLG Rostock, 04.07.2001 - 10 UF 81/01

    Zur Anwendung der Härteklausel des Art. 3 Abs. HKiEntÜ

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  • OLG Köln, 30.10.2017 - 21 UF 97/17

    Begriff des widerrechtlichen Verbringens eines Kindes i.S. von Art. 12 HKÜ

    Ausnahmsweise kann sogar allein die Absicht der Eltern, sich mit dem Kind in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen, ein Indiz für die Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts sein, wenn sie sich in bestimmten äußeren Umständen wie dem Erwerb oder der Anmietung einer Wohnung im Aufnahmemitgliedstaat manifestiert (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010, - C-497/10 PPU -, juris; BGH, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Juni 2008, - 2 UF 43/08 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 25. Mai 2000, - 10 UF 126/00 -, juris).
  • AG Stuttgart, 08.11.2002 - 20 F 1830/02

    Kindesentführung: Rückführung des Kindes bei doppeltem gewöhnlichen Aufenthalt

    Unter dem gewöhnlichen Aufenthalt ist der Lebensmittelpunkt einer Person zu verstehen, d.h. derjenige Ort, an dem die Person in beruflicher, familiärer oder gesellschaftlicher Hinsicht den Schwerpunkt ihrer Bindungen hat (vgl. Palandt-Heldrich, Palandt BGB, 59. Auflage Art. 5 EGBGB Rdnr 10; BGH NJW 75, 1068; OLG Rostock, FamRZ 2001, 642; OLG Schleswig FamRZ 2000, 1426, auch Spickhoff, IPrax 1995, 185 ff.).
  • OLG Hamm, 07.08.2008 - 11 UF 135/08

    Anspruch einer Kindsmutter auf Herausgabe der gemeinsamen Kinder zum Zwecke der

    Die Antragstellerin beruft sich insoweit auf einen Beschluss des OLG Rostock vom 25.05.2000 - 10 UF 126/00, NJW-RR 2001, 1448.
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